Sehr geehrte Damen und Herren,
die fortschreitende Digitalisierung prägt inzwischen auch den schulischen Alltag. Digitale Technologien wie Internet, Computer und Netzwerke sind an Schulen ebenso selbstverständlich geworden wie verschiedene Programme zur Schulverwaltung, Stundenplanung und Zeugniserstellung sowie digitale Lernplattformen. Während Informationen früher überwiegend in Papierform erfasst und verarbeitet wurden, erfolgt die Verarbeitung heute zunehmend digital und auf unterschiedlichen Endgeräten. Dies betrifft sowohl die schulische Verwaltung als auch den Einsatz digitaler Medien im Unterricht durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler.
Der verlässliche Umgang mit personenbezogenen Daten gehört zu den Grundlagen eines vertrauensvollen Miteinanders der Schulfamilie.
Dieser Aufgabe versucht sich der Datenschutzbeauftragte in Kooperation und Absprache mit den jeweiligen Schulen vorrangig zu widmen.
Aufgaben, welche ausdrücklich vorgesehen sind:[1]
- Beratung der Schulleitungen und -verwaltungen
- Durchführung datenschutzrechtlicher Freigabeverfahren
- Führen des Verfahrensverzeichnisses
- Beratung der Beschäftigten der Schulen
- Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Überprüfung eventuell bestehender Auftragsdatenverarbeitungen mit Blick auf den Datenschutz
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten für die Grund- und Mittelschulen in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen
Laszlo Wenzl
Mittelschule St. Stephan
Fröbelstr. 10
94315 Straubing
📞 09421 3748 (Sekretariat)
✉ datenschutz@schule-st-stephan.de
Einverständniserklärungen (Veröffentlichung personenbezogener Daten inkl. Fotos)
Minderjährige Schülerinnen und Schüler
Volljährige Schülerinnen und Schüler
Lehrkräfte, Verwaltungspersonal, externes Personal in Ganztagesangeboten
EDV-Nutzungserklärung
Nutzungsordnung für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler
Die rot gekennzeichneten Felder müssen von der jeweiligen Schule selbst bearbeitet werden.
Informationen, mögliche Vorlagen und Entwürfe
Datenschutz – Einwilligung Einzelfall (Foto oder Video)
Information zur Videoaufzeichnung einer Sportstunde
Information zur Videoaufzeichnung einer Unterrichtssunde im Seminar
Nachweise
[1] vgl. Art. 39 Abs. 1 DSGVO und Art. 12 BayDSG